Die 5 Gefahrenstufen für Hochwasser und Verhaltensempfehlungen
Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, vor Hochwasser mit einer fünfstufigen Gefahrenskala zu warnen. Die Gefahrenstufen geben Auskunft über die Intensität des Ereignisses, die möglichen Auswirkungen und Verhaltensempfehlungen.
Warnungen der Stufen 4 und 5 können als verbreitungspflichtig deklariert werden und müssen dann von den konzessionierten Radio- und TV-Programmanbietern verbreitet werden.
Die Bedeutung der Gefahrenstufen für Hochwasser
Gefahrenstufe 1: keine oder geringe Gefahr
Auswirkungen
Verkehrsbehinderungen und Schäden sind normalerweise nicht zu erwarten.
Verhaltensempfehlung
Der Aufenthalt im Bereich von Gewässern ist unproblematisch. Wachsamkeit ist jedoch stets erforderlich.
Zusätzliche Informationen
- Flüsse und Bäche: Der Abfluss bleibt unter einem Ereignis, das im Schnitt alle zwei Jahre einmal auftritt.
- Seen: Der Seepegel liegt im üblichen Bereich.
Gefahrenstufe 2: mässige Gefahr
Auswirkungen
Lokale Überflutungen sind unwahrscheinlich, aber nicht ganz auszuschliessen.
Verhaltensempfehlung
- Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen kann gefährlich sein. Halten Sie vorsichtshalber genügend Abstand.
- Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie erste Schutzmassnahmen.
- Weitere Informationen auf naturfahren.ch unter «Verhalten während eines Hochwassers».
Zusätzliche Informationen
- Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 2 bis 10 Jahre einmal auftritt.
- Seen: Der Seepegel ist erhöht, aber liegt noch unterhalb der Hochwassergrenze.
Gefahrenstufe 3: erhebliche Gefahr
Auswirkungen
An exponierten Stellen sind lokale Überflutungen möglich.
Verhaltensempfehlungen
- Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen kann gefährlich sein. Halten Sie vorsichtshalber genügend Abstand.
- Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie erste Schutzmassnahmen.
- Weitere Informationen auf naturgefahren.ch unter «Verhalten während eines Hochwassers».
Definition der Gefahrenstufe
- Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 10 bis 30 Jahre einmal auftritt.
- Seen: Der Seepegel ist deutlich erhöht, aber liegt unterhalb der Hochwassergrenze.
Gefahrenstufe 4: grosse Gefahr
Auswirkungen
Überflutungen sind möglich. Gebäude und Infrastrukturanlagen (z.B. Strassen) können betroffen sein. Verkehrsbehinderungen sind möglich. Es kann vermehrt Schäden geben.
Verhaltensempfehlung
- Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist gefährlich. Halten Sie sich fern.
- Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie die nötigen Schutzmassnahmen.
- Weitere Informationen auf naturgefahren.ch unter «Verhalten während eines Hochwassers».
Zusätzliche Informationen
- Flüsse und Bäche: Der Abfluss liegt im Bereich eines Ereignisses, das im Schnitt alle 30 bis 100 Jahre einmal auftritt.
- Seen: Der Seepegel liegt über der Hochwassergrenze (weniger als 25cm darüber).
Gefahrenstufe 5: sehr grosse Gefahr
Auswirkungen
Überflutungen sind vielerorts zu erwarten. Strassen, Bahnstrecken, Siedlungen sowie Industrieanlagen können stark betroffen sein. Zum Teil sind massive Verkehrsbehinderungen zu erwarten. Grosse Schäden sind möglich.
Verhaltensempfehlung
- Der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist äusserst gefährlich. Halten Sie sich fern.
- Verfolgen Sie die Situation und treffen Sie die nötigen Schutzmassnahmen.
- Weitere Informationen auf naturgefahren.ch unter «Verhalten während eines Hochwassers».
Definition der Gefahrenstufe
- Flüsse und Bäche: Der Abfluss erreicht einen Wert, der einmal in 100 Jahren oder noch seltener auftritt.
- Seen: Der Seepegel liegt deutlich über der Hochwassergrenze (mehr als 25cm darüber).
Definition der Gefahrenstufen für Fliessgewässer und Seen
Gefahrenstufen für Fliessgewässer:
An den Messstationen, für die eine gewisse Erfahrung in Bezug auf die Hochwassergefahr vorhanden ist, werden die Schwellenwerte in Absprache zwischen Bund und Kantonen punktuell angepasst. Für alle anderen Stationen - darunter auch diejenigen mit kleinen Einzugsgebieten - beruhen die Schwellenwerte auf den Jährlichkeiten HQ2, HQ10, HQ30 und HQ100 (gerundet).
Beispiel:
Gefahrenschwellen und statistische Schwellenwerte können voneinander abweichen, wie das folgende Beispiel zeigt:
| Jährlichkeit | Statistischer Wert | Gerundeter Wert | Angepasster Wert |
| HQ2 | 572 | 570 | 590 |
| HQ10 | 819 | 820 | 880 |
| HQ30 | 943 | 950 | 1050 |
| HQ100 | 1065 | 1100 | 1250 |
Gefahrenstufen für Seen
Bei den Seen werden keine Hochwasserstatistiken gerechnet. Daher werden die Warnschwellen anders definiert: Der Bereich zwischen Sommerkote (SK) und Hochwassergrenze (HWG) wird in drei gleich grosse Bereiche eingeteilt, die den Gefahrenstufen 1, 2 und 3 entsprechen. Die Hochwassergrenze bildet den Übergangsbereich von Gefahrenstufe 3 zu 4. Steigt der Seepegel über die Warnschwelle «Hochwassergrenze +25 cm», ist die Gefahrenstufe 5 erreicht. Auch bei den Seen werden die Schwellen in Absprache mit dem Kanton angepasst, wenn eine gewisse Erfahrung in Bezug auf die Hochwassergefahr vorhanden ist.
